VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Nebenleistungen und besondere Leistungen. Was zu den Besonderen Leistungen rechnet, ist im Abschnitt 4.
VOB 20- Überraschungen zur Leistungsbeschreibung - Die VOB ist 80 . Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können die VOB in Anspruch nehmen, wenn sie .
Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung. Nebenleistungen sind solche Leistungen, die entsprechend § Nr. Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle.
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